Im folgenden werden die Bezeichnungen:
Veranstalter: Herr Andreas Müller, Frau Mira Mutter
Lehrer: für Mitglieder des Lehrerteams
Teilnehmende(r): Teilnehmende(r) und Mitglied(er): für Teilnehmende an Kursen , Workshops und für Mitglieder der Clubs verwendet.
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1. Mit der Unterschrift in Verträgen oder Bezahlung von Veranstaltungshonoraren/ -gebühren oder Zusage zur Teilnahme an Veranstaltungen erkennen Sie unten stehende Bedingungen an.
2. Anweisungen des Veranstalters sind aus Sicherheits- und Ordnungsgründen, sowie für den störungsfreien Verlauf von Veranstaltungen unbedingt Folge zu leisten.
3. Die Räume der Tangoschule und die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen werden geahndet/ zur Anzeige gebracht und Schadenersatz gefordert. Insbesondere wird auch beim Umgang /mit Gebrauch von Flüssigkeiten um Umsicht gebeten, da Nässe zu Beschädigungen der Tanzböden führen kann.
4. Die Unterrichtsräume dürfen nur in für die Veranstaltung geeigneten, trockenen und sauberen Schuhen betreten werden.
5. Eingegangene Verträge sind ab Unterschrift, bzw. gebuchte Veranstaltungen sind ab der schriftlichen Bestätigung (jegliche lesbare Version) gültig.
6. Die Teilnehmenden verpflichten sich, rechtzeitig/ pünktlich zu Veranstaltungsbeginn zu erscheinen, um einen störungsfreien Verlauf der Veranstaltung zu ermöglichen. Verspätetes Erscheinen kann dazu führen, dass an der Veranstaltung nicht mehr teilgenommen werden kann. Für die Veranstaltung entrichtete Gebühren/ Honorare können nicht zurückerstattet werden.
7. Rücktritt/ Stornierung von Buchungen/ Verträgen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit 100% Rückerstattung der Teilnahmegebühr, bis 14 Tage vorher mit Erstattung von 50 % der Teilnahmegebühr möglich.
Unterschreitet die Zeitspanne zwischen Bestätigung der Buchung und Veranstaltungsbeginn den Zeitraum von 14 Tagen, ist eine Absage mit Rückerstattung der entrichteten Gebühr / des entrichteten Honorars nur aus triftigem Grund möglich. Dazu zählen: schwere Krankheit oder unvorhergesehen entstandene Arbeitslosigkeit. Ein Umzug an einen anderen Wohnort ist insbesondere bei den Ausbildungen ITA und TLA kein triftiger Grund.
8. Die Veranstalter sind berechtigt, Kurse/ Veranstaltungen bei Mangel an Beteiligung abzusagen, zu verlegen oder Kurse aufzulösen oder zusammenzuführen, wenn die Rentabilität der Kurse beeinträchtigt ist. Entrichtete Beiträge/ Honorare / Entgelte, die dadurch nicht in Anspruch genommen werden können, werden zurückerstattet.
Veranstaltungen mit einer Beteiligung unter 3 Paaren werden grundsätzlich, ausgenommen gesonderte Absprache, abgesagt. Kurs-/ Clubunterricht findet erst ab einer Beteiligung von 3 Paaren statt.
9. Die Lehrer/ Veranstalter sind berechtigt, den Unterrichtsstoff, auch angekündigter Themen, an das Niveau und die Leistungslevel der Teilnehmenden an Veranstaltungen anzupassen.
10. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmenden rechtzeitig über einen eventuellen Ausfall zu informieren.
Dies geschieht entweder elektronisch (Mail, über Einträge in der Homepage o.ä.) telefonisch oder persönlich.
Kosten, die für Teilnehmende durch Vernachlässigung einer eigenverantwortlichen Informationseinholung entstehen, können nicht zurückerstattet/ ersetzt werden.
11. Gebühren/ Honorare sind, ausgenommen gesonderter Absprache, vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
Möglich ist eine quittierte Barentrichtung oder Überweisung auf das vom Veranstalter angegebene Konto.
12. Es ist nicht gestattet unabgesprochen Film-/Fotoaufnahmen innerhalb der Tanzschule zu machen.
Dies gilt insbesondere bei Teilnahme an Veranstaltungen. Gestattete Film/ Fotoaufnahmen dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis der Veranstalter/ Lehrer weder veröffentlicht oder weitergegeben werden, noch für eigene Lehrzwecke verwendet werden. Videos, Bilder, Informationen und sonstige Materialien, die im "Internen Bereich" hinterlegt sind, dürfen nur zu persönlichem Gebrauch genutzt werden und auf keinen Fall an Andere weitergegeben werden. Die Zugangskennungen sind als vertraulich zu behandeln und dürfen von Schülern/ Teilnehmern nicht an Dritte weitergegeben werden.
Zuwiderhandlungen werden strikt verfolgt.
13. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist laut Buchung personengebunden. Abweichungen sind nur nach Absprache möglich.
Bei Einzelanmeldungen ist der Veranstalter bemüht, einen Gasttanzpartner zu vermitteln.
Möglich sind auch Tanzpaarzusammenstellungen aus anderen (Einzelperson-)buchungen, grundsätzlich ergibt sich jedoch kein rechtlicher Anspruch seitens des/der einzeln angemeldeten Person auf eine Tanzpartnervermittlung durch die Tangoschule.
Unangemeldetes/ nicht mit dem Veranstalter abgesprochenes Mitbringen von Personen als Tanzpartner ist im Interesse der anderen Teilnehmer und des reibungslosen Ablaufes der Veranstaltung nicht möglich/ unerwünscht.
14. Veranstaltungsbesuche (im Sinne von Zuschauen) als "unentgeltliche Schnupperstunde(n)" sind in aller Regel nicht vorgesehen.
Schnupperstunden zum Mittanzen können jedoch vorab vereinbart werden. Für diese Art der Teilnahme fällt eine Gebühr an.
15. Für Garderobe, Wertgegenstände, sowie liegen/stehengelassene Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen.
16. Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen/ den Ersatz von Kurseinheiten, von denen der Teilnehmer sich nicht eigenverantwortlich entschuldigt bzw abgemeldet hat.
17. Gasttänzer kann nur sein wer in einem der Clubs angemeldet ist. Gasttänzer kann man nur in einem Kurs/Club mit niedrigerem Level sein, nicht in einem höheren. Wenn ein Ersatztänzer von außerhalb mitgebracht wird, kann dies zu Drop-in-Bedingungen (Gebühr) in Absprache geschehen.
18. Ein Gasttänzer hat kein Anrecht auf einen Gasttänzer, falls sein Partner, also das zahlende Mitglied, verhindert sein sollte.
Stand 04 2024